Entschuldigungswesen

Bei einem Unterrichtsversäumnis durch nicht vorhersehbare Verhinderung (z.B. Krankheit) ist dies der Schule unter Angabe des Grundes unverzüglich mitzuteilen.

Entschuldigungspflichtig sind bei Minderjährigen die Erziehungsberechtigten, bei Volljährigen der/die Schüler*in selbst, bei Berufsschüler*innen außerdem die für die Berufserziehung Mitverantwortlichen.

Die schriftlichen Entschuldigungen sind unter Einhaltung der Entschuldigungsfristen ausschließlich in die Schüler-Service-Box (neben Eingang Lehrerzimmer) einzuwerfen.

Mündliche Entschuldigungen richten Sie bitte an das Sekretariat

06221-1581-200

info@Bronner-Schule.de

Bronners elektronisches Klassenbuch

Schriftliche Entschuldigungen richten Sie bitte an die Schüler-Service-Box unter Verwendung des Entschuldigungsformulars:

Vollzeit (WG + BK + BFW)

Eine Entschuldigung muss der Schule am unmittelbar folgenden Schultag vorliegen.

Im Falle einer telefonischen oder elektronischen Entschuldigung (Mail oder WebUntis) ist zusätzlich eine schriftliche Entschuldigung innerhalb von drei Schultagen nach dem ersten Tag des Fehlens nachzureichen. Generell muss der Name, die Klasse, der Klassenlehrer und die voraussichtliche Dauer des Fehlens angegeben werden.

Teilzeit (KBS)

Eine Entschuldigung (telefonisch, elektronisch, schriftlich) muss der Schule am unmittelbar folgenden Schultag vorliegen. Der/die Teilzeitschüler*in gilt erst dann als entschuldigt, wenn innerhalb von drei Wochen, beginnend mit dem Tag des Fehlens, eine Kenntnisnahme des Betriebes nachgereicht wird.