Entschuldigungswesen

Bei einem Unterrichtsversäumnis durch nicht vorhersehbare Verhinderung (z.B. Krankheit) ist dies der Schule unter Angabe des Grundes unverzüglich mitzuteilen.

Entschuldigungspflichtig sind bei Minderjährigen die Erziehungsberechtigten, bei Volljährigen der/die Schüler*in selbst, bei Berufsschüler*innen außerdem die für die Berufserziehung Mitverantwortlichen.

Falls eine schriftliche Entschuldigung eingefordert wird, sind diese unter Einhaltung der Entschuldigungsfristen ausschließlich in die Schüler-Service-Box (neben Eingang Lehrerzimmer) einzuwerfen.

Mündliche Entschuldigungen richten Sie bitte an das Sekretariat

06221-1581-200

info@Bronner-Schule.de

Bronners elektronisches Klassenbuch

Schriftliche Entschuldigungen richten Sie bitte an die Schüler-Service-Box unter Verwendung des Entschuldigungsformulars:

Vollzeit (WG + BK + BFW)

Eine Entschuldigungsmeldung muss der Schule am unmittelbar folgenden Schultag vorliegen.

Eine erste digitale Entsschuldigungsmeldung im elektronischen Klassenbuch (WebUntis) ist vor Beginn der Abwesenheit wünschenswert und kann direkt erfasst werden. Bei einer Meldung nach Beginn der Abwesenheit ist diese per WebUntis-Direkt-Messanger an den Entschuldigungslehrer zu richten.
Erst nach Aufforderung kann eine zusätzliche schriftliche Entschuldigung notwendig sein. Diese ist dann innerhalb von drei Schultagen nach dem ersten Tag des Fehlens nachzureichen. Generell muss der Name, die Klasse, der Klassenlehrer und die voraussichtliche Dauer des Fehlens angegeben werden und ist hierzu das Entschuldigungsformular zu verwenden.

Teilzeit (KBS)

Eine Entschuldigung (telefonisch, elektronisch, schriftlich) muss der Schule am unmittelbar folgenden Schultag vorliegen. Der/die Teilzeitschüler*in gilt erst dann als entschuldigt, wenn innerhalb von drei Wochen, beginnend mit dem Tag des Fehlens, eine Kenntnisnahme des Betriebes nachgereicht wird. Auch hierzu ist das Entschuldigungsformular zu verwenden, falls diese schriftlich erfolgt.